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webImpuls zum Thema Wirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 23. Juni 2022 weitreichende Änderungen des Nachweisgesetzes beschlossen. Auf Arbeitgeber kommt nun einiger Mehraufwand zu: Sie müssen ihre Arbeitsvertragsmuster individuell anpassen, um den Nachweispflichten aus dem Nachweisgesetz zu entsprechen. Bei bereits vor dem 1. August 2022 bestehenden Arbeitsverhältnissen sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Nachfrage der Beschäftigten innerhalb kurzer Fristen über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Bei Verletzung der Nachweispflichten droht ein Bußgeld. Sie erhalten einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen des Nachweisgesetzes und bieten Ihnen Vorschläge für die praktische Umsetzung:
- Welche Informationspflichten gelten für Arbeitgeber?
- Wie können die neuen Nachweispflichten eingehalten werden?
- Welche Besonderheiten gelten für die Umsetzung bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen?
- Welche neuen Sanktionen gibt es bei Verstoß gegen die Nachweispflichten?
- Welche Fristen sind einzuhalten?
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