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webImpuls zum Thema Beratungsnetzwerk Mittelstand
Seit 2020 gibt es die Forschungszulage, doch nur wenige Mittelständler:innen nutzen sie. Dabei haben alle einkommens- und körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen Rechtsanspruch darauf, die Zulage für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu erhalten – sogar rückwirkend. Die Zulage wird mit der Steuerlast verrechnet und ggf. ausgezahlt. Hierdurch ist sie auch für Start-ups besonders interessant.
Die Beantragung ist mit einigen Tipps unbürokratisch umsetzbar. Anhand konkreter Beispiele erfahren Sie mehr über das Prozedere und was Sie beim Antrag berücksichtigen müssen. In diesem WebImpuls erhalten Sie zusätzlich Insidertipps, damit Sie das Potenzial für sich und Ihr Unternehmen optimal nutzen können.