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webImpuls zum Thema Wirtschaft
Infolge der am 16.12.2019 in Kraft getretenen EU-Whistleblower-Richtlinie werden Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Der deutsche Gesetzgeber hätte diese bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Im April dieses Jahres hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes veröffentlicht. Es ist also mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen. Die Richtlinie gilt sowohl für die Konzeption und Implementierung eines Hinweisgebersystems selbst als auch für Ermittlungsmaßnahmen im Unternehmen, die durch eingehende Hinweise ausgelöst werden. Jan-Patrick Vogel und Martin Knaup beantworten Ihnen folgende Fragen:
- Was kommt auf Sie zu?
- Was müssen Sie beachten?
- Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf bereits etablierte Hinweisgebersysteme?
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